GrundversorgungsG - Bund 2005: § 2 (Grundversorgung von Asylwerbern im Zulassungsverfahren und bestimmten anderen Fremden, Gewährung der Versorgung, Betreuungseinrichtung des Bundes)
§ 3 (Ausschluss von der Versorgung und Kostenersatz, Asylwerber, die nicht an der Feststellung des für die Asylverfahrensführung notwendigen Sachverhalts mitwirken, Ersatz bei Möglichkeit der Versorgung des Lebensunterhaltes aus eigenen Mitteln)