Keine Verletzung (Gesetz)
B 239/06, 8. 6. 2006
Keine Verletzung der Erwerbsausübungsfreiheit durch die in § 5 Abs 2 Oö KAG 1997 idF LGBl 2005/99 vorgesehene Bedarfsprüfung bei Erteilung der Errichtungsbewilligung einer Krankenanstalt in Form eines selbstständigen Ambulatoriums in Hinblick auf das Versorgungsangebot der Ambulanzen der „Fondskrankenanstalten“.