G über die Geschäftsordnung des Stmk Landtages: § 3 Abs 3 (Landtagsdirektion, besoldungsmäßig Gleichstellung der Bediensteten der Landtagsdirektion mit den Bediensteten der Regierungsbüros)
Beschluss der Stmk LReg vom 9. 7. 1979, GZ 1 Vst Re 1/25 - 1979 (Zuerkennung von Vorrückungsbeträgen für Bedienstete der Verwendungsgruppe B (Entlohnungsgruppe b) der Büros der Regierungsmitglieder )