BDG 1979: § 38 Abs 2 (Versetzung, wichtiges dienstliches Interesse; Rückstände bei der Aktenerledigung, fehlende soziale Kompetenz im Umgang mit Mitarbeitern)
§ 40 Abs 2 Z 1 (qualifizierte Verwendungsänderung, Abberufung eines Beamten, Versetzung, wenn neue Verwendung nicht mindestens gleichwertig ist; Abberufung einer Abteilungsleiterin im Bundesministerium unter gleichzeitiger Zuweisung der Funktion einer Referentin in einer anderen Abteilung)