MRK: Art 8 (Achtung des Privatlebens; Datenschutz, Verpflichtung zur Löschung von Daten)
B-VG: Art 7 Abs 1 (Gleichheit; Willkür, Begriff, gehäuftes Verkennen der Rechtslage)
DSG 2000: § 1 Abs 3 Z 2 (Recht auf Datenschutz; Recht auf Richtigstellung; Recht auf Löschung der für die Strafrechtspflege nicht mehr benötigten Daten; automationsunterstützt geführtes Kanzleiinformationssystem PAD der Sicherheitsbehörden)