MRK: Art 6 Abs 1 (civil rights, Ausscheidung aus einer Agrargemeinschaft durch Singularteilung; Organisations- und Verfahrensgarantien, Tribunal, Landesagrarsenat/Oberster Agrarsenat; Zweifel an der Unabhängigkeit der Mitglieder dürfen nicht bestehen; Betrauung von Mitgliedern mit der Erstellung von Gutachten im technischen Sinn, äußerer Anschein fehlender Unabhängigkeit und Unparteilichkeit)
AVG: § 52 (AmtsSV)