ÄrzteG 1998: § 136 Abs1 Z 1 (Disziplinarvergehen von Ärzten, das Ansehens der Österreichischen Ärzteschaft beeinträchtigendes Verhalten gegenüber der Gemeinschaft, den Patienten oder den Kollegen)
MRK: Art 10 (Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit, Verletzung durch Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Zahnarzt wegen Äußerungen in einem Leserbrief)