WEG 1975: § 14 Abs 3 (Veränderung an gemeinsamen Teilen und Anlagen der Liegenschaft Mehrheitsbeschluss, Anfechtung bei Gericht durch die Überstimmten; für Einbeziehung gemeinsamer Teile in Wohnverband Mehrheitsbeschluss nicht ausreichend, da keine Angelegenheit der Verwaltung, sondern Verfügung der Eigentümer)
WEG 2002: § 29 Abs 1 (ebenso; Überleitungsbestimmung hinsichtlich vor Inkrafttreten des Gesetzes gefasster Beschlüsse nach WEG 1975)