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VwGH 2006/07/0090, 22. 2. 2007 (Verwaltungsvollstreckung)

JudikaturVwGHZfV 2007/2345ZfV 2007, 1032 Heft 5 v. 13.11.2007

VVG: § 1 Abs 1 Z 1 (den Bezirksverwaltungsbehörden obliegt die Vollstreckung der von ihnen selbst und von den ihnen übergeordneten Behörden erlassenen Bescheiden; derjenige, über dessen Antrag ein Exekutionstitel geschaffen wurde, hat auch das Recht, einen Antrag auf Vollstreckung dieses Titels zu stellen; mit dem Ersuchen auf Einleitung des Vollstreckungsverfahrens ist das Begehren auf Durchführung und Abschluss dieses Verfahrens verbunden)

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