AVG § 13 Abs 5 idF BGBl I 1998/158 (mit Telefax … eingebrachte Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden bei der Behörde einlangen, gelten erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als bei ihr eingelangt)
AVG § 13 Abs 5 idF BGBl I 1998/158 (mit Telefax … eingebrachte Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden bei der Behörde einlangen, gelten erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als bei ihr eingelangt)