ZustG: § 17 Abs 3 (zweiwöchige Hinterlegung; hinterlegte Sendungen gelten mit dem ersten Tag dieser Frist als zugestellt; Verweigerung der Ausfolgung hat keinen Einfluss auf die bereits vorher eingetretene Rechtswirksamkeit der Zustellung)
2005/21/0344, 30. 1. 2007