AVG: § 73 Abs 1 (Entscheidungspflicht; Begehren auf Setzung eines tatsächlichen Vorganges betrifft keine „Entscheidung“)
§ 73 Abs 2 (ebenso; keine Legitimation zur Stellung eines Devolutionsantrages; „Abweisung“ statt richtig „Zurückweisung“ des Devolutionsantrages ist bloßes Vergreifen im Ausdruck)