vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 2006/02/0020, 26. 1. 2007 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturVwGHZfV 2007/2217ZfV 2007, 998 Heft 5 v. 13.11.2007

KFG: § 103 Abs 2 (Pflichten des Zulassungsbesitzers, Lenkeranfrage; unzulässige Alternativanfrage; „gelenkt“ oder „abgestellt“)

2006/02/0020, 26. 1. 2007

Die vom Bf begehrte Lenkerauskunft der Beh beschränkt sich lediglich darauf, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kfz an einem näher genannten Ort „gelenkt/abgestellt hat“. Anders als in dem VwGH 12. 12. 2001, 2000/03/0235, zugrunde liegenden Fall, findet sich in der Anfrage jedoch kein ergänzender und der Klarstellung dienender Hinweis darauf, ob sich im vorliegenden Fall die Anfrage auf das „Lenken“ oder aber auf das „Abstellen“ des Kfz bezog.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!