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VwGH 2006/18/0452, 16. 1. 2007 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturVwGHZfV 2007/2191ZfV 2007, 989 Heft 5 v. 13.11.2007

FrPolG: § 62 Abs 5 (Rückkehrverbot, befristetes; Beschränkung auf bestimmten Bereich des Bundesgebietes)

2006/18/0452, 16. 1. 2007

Soweit der Bf vorbringt, es wäre geboten gewesen, die Erlassung des Rückkehrverbotes gem § 62 Abs 5 FPG auf das Bundesland Wien zu beschränken, verkennt er den Inhalt der genannten Norm. § 62 Abs 5 FPG räumt nämlich der Beh nicht die Möglichkeit ein, die Wirkungen des Rückkehrverbots auf einen bestimmten Bereich des Bundesgebietes zu beschränken, sondern eröffnet die Möglichkeit, den Aufenthalt eines mit einem Rückkehrverbot belegten Asylwerbers aus Gründen der öff Ordnung und Sicherheit auf einen bestimmten Bereich des Bundesgebietes zu beschränken.

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