FrPolG: § 65 Abs 1 (Aufhebung eines befristeten Rückkehrverbotes, türkischer Staatsangehöriger; Familienangehöriger von nicht freizügigkeitsberechtigten Österreichern; Ehe mit Österreicherin; vorsätzliche Körperverletzung; großes öffentliches Interesse an der Verhinderung von Gewaltkriminalität; Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit; „zur Verwirklichung des maßgeblichen Sachverhaltes“)
§ 86 Abs 1 (ebenso)