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VwGH 2006/18/0021,0022, 13. 2. 2007 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturVwGHZfV 2007/2169ZfV 2007, 978 Heft 5 v. 13.11.2007

FrG 1997: § 10 Abs 4 (Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; besonders berücksichtigungswürdiger Fall; Anspruch auf Familienzusammenführung, keiner; Staatenlosigkeit; ausnahmsweiserAnspruch auf Nachzug)

2006/18/0021,0022, 13. 2. 2007

§10 Abs 4 FrG stellt auf mit besonderen Gefährdungen bzw Notlagen verbundene Lebensumstände eines Fremden ab, die dazu Anlass geben, diesem aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zukommen zu lassen. Weiters liegen „besonders besrücksichtigungs- würdige Fälle“ iSd genannten Bestimmung auch dann vor, wenn

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