FrG 1997:§ 89 (Versagung einer Niederlassungsbewilligung; Schlüsselkraft; Transfer von Investitionskapital; Beteiligung an Taxi-OEG; Darlehensgewährung; Beweiswürdigung, mangelhafte)
2006/18/0006, 16. 1. 2007
Für die - gem § 89 FrG von der Niederlassungsbeh auf Grundlage eines Gutachtens der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservices zu treffende - Beurteilung, ob eine (beabsichtigte) selbstständige Tätigkeit zur Stellung als Schlüsselkraft führt, ist gem § 24 AuslBG der gesamtwirtschaftliche Nutzen maßgeblich. Ob ein derartiger Nutzen vorliegt, hängt insbesondere davon ab, ob mit der Erwerbstätigkeit ein Transfer von Investitionskapital verbunden ist, und/oder ob die Erwerbstätigkeit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen dient (VwGH 8. 9. 2005, 2005/18 0478).