FrG 1997: § 8 Abs 4 (Verbot der Berufung auf die Ehe für Erteilung oder Beibehaltung von Aufenthaltstiteln, wenn Ehegatten ein gemeinsames Familienleben iSd Art 8 EMRK nicht führen)
§ 34 Abs 1 Z 1 (Ausweisung von Fremden, die sich aufgrund eines Aufenthaltstitels oder während eines Verfahrens zur Erteilung eines weiteren Aufenthaltstitels im Bundesgebiet aufhalten, wenn nachträglich ein Versagungsgrund eintritt oder bekannt wird)