FrG: § 36 Abs 1 (Aufenthaltsverbot, befristetes; mehrfache Verurteilung wegen Gewaltdelikten und Suchtgiftdelikten; Gefährlichkeitsprognose, berechtigte)
§ 37 Abs 2 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Intereressenabwägung; Überwiegen des öffentlichen Interesses an der Erlassung des Aufenthaltsverbotes trotz intensiver familiärer Beziehungen in Österreich aufgrund zahlreicher strafrechtlicher Verurteilungen)