Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten:
Art 2 (Versagung einer Niederlassungsbewilligung; Erstantrag; ausnahmsweise Inlandsantragstellung, keine; Adoption; Grundrechte; Recht auf Familienzusammenführung)