Rechtsmittel-RL 89/665/EWG : Art 1 Abs 1 (Einrichtung einer wirksamen und raschen Nachprüfung von Vergabeentscheidungen auf Verstöße gegen Gemeinschaftsrecht; Nachprüfungsverfahren; unmittelbare Grundlage, Aufhebung einer Widerrufsentscheidung zu beantragen)
Art 2 Abs 1 lit b (Vergaberecht, Nachprüfungsverfahren; Überprüfbarkeit und gegebenenfalls Nichtigerklärung von Zuschlagsentscheidungen)