BDG: § 74 Abs 3 (Sonderurlaub, Voraussetzungen, zwingende dienstliche Erfordernisse, Begriff)
2006/12/0118, 31. 1. 2007
Unter zwingenden dienstlichen Gründen dürfen nur wesentliche und schwer wiegende dienstliche Erfordernisse verstanden werden, durch die der Dienstgeber gleichsam gezwungen wird, auf die Arbeitskraft des Bediensteten im entsprechenden Zeitraum nicht verzichten zu können (VwGH 16. 10. 1989, 88/12/0183).