Slbg Landes-BeamtenG 1987: § 3a Abs 3 Z 4 (provisorisches Dienstverhältnis, Kündigungsgründe, pflichtwidriges Verhalten; keine Verfristung des Ausspruchs der Kündigung, keine Berücksichtigung der wirtschaftlichen oder familiären Folgen der Kündigung, Ausfüllen von Bürgerbefragungsbögen durch den Beamten)
§ 9 Abs 3 (allgemeine Dienstpflichten, Unterstützung und Information der Bürger)