WTBG: § 8 Abs 1 Z 3 (Wirtschaftstreuhänder; allgemeine Voraussetzungen für öffentliche Bestellung; geordnete wirtschaftliche Verhältnisse)
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§ 10 Abs 1 (mangelnde geordnete wirtschaftliche Verhältnisse; anhängiges Konkursverfahren oder rechtskräftige Eröffnung innerhalb der letzten zehn Jahre ausgenommen Konkurs wurde nach Zwangsausgleich aufgehoben; keine Anwendung auf Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens im Rahmen eines Schuldenregulierungsverfahren)