ZTG: § 14 Abs 1 (Ziviltechniker, Ausübung der Befugnis; untersagte Tätigkeiten; Ehre und Würde des Standes, Vertrauenswürdigkeit)
§ 14 Abs 2 (ebenso; keine Beurkundungen in Sachen, an denen Ziviltechniker selbst oder Verwandte beteiligt sind; kein subjektives Recht von Nachbarn in Bauverfahren nach Wr BauO bzw Wr KleingartenG)