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VwGH 2000/11/0159, 23. 1. 2007 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturVwGHZfV 2007/2114ZfV 2007, 956 Heft 5 v. 13.11.2007

TierärzteG: § 53 Abs 1 idF BGBl I 1998/30 (Disziplinarverfahren)

§ 58 idF BGBl I 1998/30 (sinngemäße Anwendung der Vorschriften der Dienstpragmatik, RGBl 1914/14 für die Durchführung des Disziplinarverfahren)

Dienstpragmatik: § 127 Abs 1 (durch das Erkenntnis der Disziplinarkommission muss der beschuldigte Beamte entweder von der ihm zur Last gelegten Pflichtverletzung freigesprochen oder einer solchen für schuldig erklärt werden; das Erkenntnis muss die Tat umschreiben und als Pflichtverletzung feststellen)

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