Vlbg BauG: § 2 Abs 1 lit o (wesentliche Änderung eines Bauwerks, Begriff; Änderung, durch die die äußere Erscheinung eines Bauwerks erheblich geändert wird; Eternitfassade)
§ 24 Abs 3 lit a (Bauantrag, erforderliche Beilagen; Nachweis des Eigentums oder Zustimmung des Eigentümers; Parteistellung von Miteigentümern hinsichtlich der Frage des Vorliegens der Zustimmungserklärungen)