Tir BauO 2001: § 20 Abs 1 lit b (bewilligungspflichtige Bauvorhaben; Änderung von Gebäudeteilen, wenn allgemeine bautechnische Erfordernisse wesentlich berührt; Errichtung von Geschäftslokalen in Passage mittels Gipskartonplatten)
Tir BauO 2001: § 20 Abs 1 lit b (bewilligungspflichtige Bauvorhaben; Änderung von Gebäudeteilen, wenn allgemeine bautechnische Erfordernisse wesentlich berührt; Errichtung von Geschäftslokalen in Passage mittels Gipskartonplatten)