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VwGH 2005/05/0215, 30. 1. 2007 (BAURECHT)

JudikaturVwGHZfV 2007/2105ZfV 2007, 953 Heft 5 v. 13.11.2007

Wr BauO: § 69 Abs 1 lit f und m (geringfügige Abweichungen von den Bauvorschriften, Bewilligung; Überschreitung der Gebäudehöhe in allen Bauklassen, wenn das Interesse an der Gestaltung des örtlichen Stadtbildes nicht entgegensteht; Flächenberechnung durch SV; Überschreitung um 1,33 m)

§ 69 Abs 2 (ebenso; keine Verminderung der Bebaubarkeit von Nachbargrundstücken, nur unwesentliche Abweichung von FlWPl und Bebauungsplan)

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