Wr BauO: § 6 Abs 18 (Nutzungen auf Nachbarliegenschaften, Einfluss auf die Zulässigkeit von Bauten; ausschließlich nach § 134a Abs 1 lit f und § 134a Abs 3 zu bestimmen)
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§ 134a Abs 1 lit f idF LGBl 2001/36 (subjektive Rechte der Nachbarn; Bestimmungen, die den Nachbarn zu Emissionen berechtigen; Prüfung, ob durch die zulässigen Emissionen des Nachbarn eine Gefährdung des Bauwerbers entsteht; Lärmimmissionen; heranrückende Bebauung)