Bgld BauG: § 5 (Bebauungsweisen und Abstände)
§ 5 Abs 2 (ebenso; Nebengebäude, Errichtung in der seitlichen oder hinteren Abstandsfläche; Nebengebäude nur untergeordneter Bau; bautechnische Selbstständigkeit; Garage auch bei systematischer Auslegung iZm § 17 Abs 1 nicht zwingend erfasst; an das Hauptgebäude angebaute Garage ohne statische Selbsständigkeit stellt Zubau dar)