Tir BauO 2001: § 25 Abs1 (BaubewilligungsVerf, Wechsel des Bauwerbers, Voraussetzungen; Einschreiten einer vom Bauwerber verschiedenen Person im Berufungsverfahren “als Bauherrin"; Verpflichtung der Behörde zur Aufklärung der Stellung als Antragsteller)
Wr BauO: § 124 Abs 1 (BaubewilligungsVerf, Wechsel des Bauwerbers, Anzeigepflicht; Unterfertigung der Anzeige sowohl durch den bisherigen als auch den eintretenden Bauwerber)