BauV: § 7 Abs 4 (Absturzsicherungen oder Schutzeinrichtungen, Gründe für das Entfallen der Verpflichtung; Verwaltungsstrafverfahren, negatives Tatbestandselement der „Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes“; Verpflichtung dass Arbeitnehmer sicher angeseilt sind; keine erforderliche Aufnahme in Tatumschreibung)