BauarbeitenkoordinationsG: § 2 (Begriffsbestimmungen, Projektleiter und Baustellenkoordinator; getrennte, klar umschriebene und nicht vermengbare Aufgaben)
§ 6 (Vorankündigung; Voraussetzung; Berechnung der Dauer der Arbeitstage und der Personentage; Berechnung für gesamte voraussichtliche Dauer der Bauarbeiten)