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VwGH 2003/07/0116, 22. 2. 2007 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturVwGHZfV 2007/2086ZfV 2007, 946 Heft 5 v. 13.11.2007

AWG 1990: § 29 Abs 1 Z 3 (Errichtung oder wesentliche Änderung sowie Inbetriebnahme von Anlagen zur thermischen Verwertung oder sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen oder Altölen, ausgenommen zur stofflichen Verwertung, mit einer Jahreskapazität von mindestens 10.000 t bedarf einer Genehmigung des Landeshauptmannes; Begriff „stoffliche Verwertung“)

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