I. Die (Verfassungs-)Rechtsentwicklung der letzten Jahre ist durch die Schaffung von immer mehr „unabhängigen“ Sonderbehörden bzw die Ausgliederung verschiedener Staatsaufgaben auf private Rechtsträger gekennzeichnet; Ursache dafür sind einerseits Anforderungen der EMRK - deren Art 6 zB ausschlaggebend für die Einführung der UVS in den Ländern war -, gemeinschaftsrechtliche Vorgaben oder auch schlicht Zweckmäßigkeitsüberlegungen. Der vorliegende Band unternimmt es, einige dieser „Sonderbehörden“ darzustellen, nämlich die DSK, den DSR, die UVS in den Ländern, den UBAS, den UFS, die FMA, die BWB, das BVA, den OPM, die LAS und den OAS, die Grundverkehrskommissionen und den Unabhängigen Umweltsenat. Die Beiträge wurden von hochrangigen Praktikern verfasst, unter denen sich Mitglieder