I. Bestellung der Vertreter für Bundesminister durch diese selbst anstatt durch den Bundespräsidenten
II. Subsidiäre Zuständigkeit des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem Vizekanzler zur Vertreterbestellung
I. Bestellung der Vertreter für Bundesminister durch diese selbst anstatt durch den Bundespräsidenten
II. Subsidiäre Zuständigkeit des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem Vizekanzler zur Vertreterbestellung