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Die Neuregelung der Vertretung oberster Organe durch die B-VG-Novelle 2007 - Systemwechsel als Ergebnis einer Anlassfallgesetzgebung

AbhandlungenGerhard MuzakZfV 2007/2079ZfV 2007, 918 Heft 5 v. 13.11.2007

I. Bestellung der Vertreter für Bundesminister durch diese selbst anstatt durch den Bundespräsidenten

II. Subsidiäre Zuständigkeit des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem Vizekanzler zur Vertreterbestellung

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