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VfGH G 149/06, V 62/06, 30. 11. 2006 (Bodenreform)

JudikaturVfGHZfV 2007/2052ZfV 2007, 903 Heft 4 v. 13.9.2007

Vlbg GSLG: § 11 Abs 1 (Güter- und Seilwege)

§ 11 Abs 2 (Verbot der Benützung von Güterwegen durch Unbefugte; Behörde nach Anhörung der Gemeinden; Unbestimmtheit)

V der AgrarBezBeh Bregenz über das Verbot der Benützung des Güterweges Bartholomäberg-Sassella-Obersassella, ABl Vbg 1995/29: - (Verbot der Benützung ab bestimmtem Punkt; Ausnahme für Inhaber von Berechtigungsscheinen; Kreis der materiell Berechtigten nicht hinreichend umschrieben; Unbestimmtheit der Bestimmung, überdies Verlust der gesetzlichen Grundlage durch Aufhebung des § 11 Abs 2 des GSLG)

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