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VwGH 2003/04/0189, 15. 12. 2006 (Zivilprozeßrecht)

JudikaturVwGHZfV 2007/2048ZfV 2007, 901 Heft 4 v. 13.9.2007

AußerstreitG RGBl 1854/208 in der mit BGBl I 2003/111 aufgehobenen Fasssung: § 185e Abs 1 Z 2 (Vollstreckbarerklärung; Verweigerungsgründe; Nichtgewährung des rechtlichen Gehörs des Antragsgegners im Ursprungsstaat ausgenommen offenkundiges Einverständnis; „Antragsgegner“ iZm einer Adoption; nur Personen auf die sich die Rechtswirkungen der Adoption unmittelbar erstrecken; keine bei Adoption der Adoptiveltern betreffenden gerichtlichen Beschluss)

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