AVG § 39 Abs 2a (Verbundene Verfahren; Antrag auf Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms; Erteilung der rundfunk- als auch der fernmelderechtlichen Bewilligung)
AVG § 39 Abs 2a (Verbundene Verfahren; Antrag auf Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms; Erteilung der rundfunk- als auch der fernmelderechtlichen Bewilligung)