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VwGH 2005/20/0480, 23. 11. 2006 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVwGHZfV 2007/2030ZfV 2007, 893 Heft 4 v. 13.9.2007

ZustG § 8 Abs 1 (Änderung der Abgabestelle bei laufendem Verfahren, von dem Partei Kenntnis hat, unverzügliche Mitteilung an Behörde)

§ 8 Abs 2 (Unterlassung der Mitteilung, Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch, falls neue Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten feststellbar; Anfrage an Zentralmeldebehörde)

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