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VwGH 2005/20/0438, 23. 11. 2006 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVwGHZfV 2007/2028ZfV 2007, 892 Heft 4 v. 13.9.2007

AVG § 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, ua Versäumung einer Frist, Glaubhaftmachung eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses, kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens; Ereignis, auch Rechtsirrtum, Asylwerber, geringe Sprachkenntnisse und fehlende Erfahrungen im Umgang mit Behörden)

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