AVG § 76 Abs 1 (Kostenersatz, Barauslagen der Behörde, Tragung durch die Partei, die den verfahrenseinleitenden Antrag gestellt hat; diese Regel gilt nicht im Fall einer unmittelbar anwendbaren gemeinschaftsrechtlichen Beweislastregel)
VwGH 2003/03/0110, 18. 10. 2005