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VwGH 2006/02/0004, 24. 11. 2006 (Verwaltungsstrafrecht)

JudikaturVwGHZfV 2007/2011ZfV 2007, 888 Heft 4 v. 13.9.2007

VStG § 51e (mündliche Verhandlung; Entfall, keiner bei Antrag auf Durchführung)

VwGH 2006/02/0004, 24. 11. 2006

Die bel Beh hat es - entgegen § 51e VStG - unterlassen, eine mündliche Verhandlung durchzuführen, obwohl sie der Bf in der Berufung beantragt hat (§ 51e Abs 3 erster und zweiter Satz VStG - wobei auch kein Fall des Abs 4 oder 5 vorliegt). Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften.

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