vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 2006/05/0149, 19. 9. 2006 (Säumnisbeschwerde)

JudikaturVwGHZfV 2007/1998ZfV 2007, 886 Heft 4 v. 13.9.2007

VwGG § 27 Abs 1 (Säumnisbeschwerde, Frist; sechs Monate nach Einlangen des Antrags bei der Einbringungsbehörde oder nach Verstreichen einer kürzeren oder längeren im Materiengesetz vorgesehenen Frist; Säumnis mit der Entscheidung über eine Nachbarberufung)

Bgld BauG: § 18 Abs 2 (Baubewilligung; Entscheidung binnen drei Monaten; Frist gilt auch ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung für das Berufungsverfahren, gleichgültig, wer Berufung erhoben)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!