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VwGH 2003/10/0256, 16. 10. 2006 (Sozialhilfe)

JudikaturVwGHZfV 2007/1955ZfV 2007, 871 Heft 4 v. 13.9.2007

Tir SozialhilfeG: § 1 Abs 2 (Gewährung von Sozialhilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden; Notlage durch Exekution vollstreckbarer Unterhaltstitel gegen den Sozialhilfeempfänger)

§ 4 Abs 1 (Lebensunterhalt, Bedarf an gewöhnlichen und an persönlichen Bedürfnissen; die Ermöglichung der Erfüllung von Unterhaltsverpflichtungen ist keine Aufgabe der Sozialhilfe)

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