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VwGH 2006/02/0014, 0124, 19. 12. 2006 (Kraftfahrwesen)

JudikaturVwGHZfV 2007/1927ZfV 2007, 856 Heft 4 v. 13.9.2007

KFG § 103 Abs 2 (Lenkerauskunft, Auskunftspflicht des Zulassungsbesitzers oder der namhaft gemachten Person nur bei aufrechter Zulassung im Zeitpunkt auf den sich Anfrage bezieht)

VwGH 2006/02/0014, 0124, 19. 12. 2006

Als „Zulassungsbesitzer“ iSd § 103 Abs 2 KFG kann nur jene Person gemeint sein, welcher diese Eigenschaft zu jenem Zeitpunkt zukam, auf welchen sich die behördliche Anfrage bezog (VwGH 23. 11. 2001, 2001/02/0184 = ZfVB 2003/112).

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