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VwGH 2006/10/0190, 16. 10. 2006 (Hochschulwesen)

JudikaturVwGHZfV 2007/1924ZfV 2007, 855 Heft 4 v. 13.9.2007

Akademien-StudienG 1999: § 22 Abs 7 (Anfechtbarkeit der Wahl der Vertreter der Akademielehrer in der Studienkommission, Entscheidung durch den Direktor, dagegen kein ordentliches Rechtsmittel)

B-VG Art 129 (Rechtsstaatsprinzip, Bekämpfbarkeit jedes Bescheides vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts; Anfechtbarkeit innerhalb der Verwaltung nicht zwingend)

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