vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 2005/21/0089, 21. 11. 2006 (Fremdenpolizei)

JudikaturVwGHZfV 2007/1897ZfV 2007, 845 Heft 4 v. 13.9.2007

FremdenG § 61 Abs 1 (Schubhaft; Bejahung eines Sicherungsbedürfnisses; Anknüpfungspunkte in Österreich liegen vor)

VwGH 2005/21/0089, 21. 11. 2006

Für die Bejahung eines Sicherungsbedürfnisses iSd § 61 Abs 1 FrG ist lediglich maßgeblich, ob im Zeitpunkt der Erlassung des angef B mit Recht angenommen werden konnte, der Fremde werde sich dem behördlichen Zugriff (nach seiner damals terminlich noch unbestimmten Entlassung aus der Gerichtshaft) entziehen oder diesen zumindest wesentlich erschweren (VwGH 8. 9. 2005, 2005/21/0100). Ein solches Sicherungsinteresse konnte die bel Beh aus dem Fehlen einer Wohnmöglichkeit sowie aus der Einkommens- und Vermögenslosigkeit des Bf ableiten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!