FrG 1997: § 36 Abs 2 (Aufenthaltsverbot, befristetes; bewusst unrichtige Angaben; Verschweigen einer Änderung der Verhältnisse; Tod des Adoptivvaters nach Antragstellung; Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung auf dem Gebiet des Fremdenwesens; Interessenabwägung)
§ 37 (ebenso)